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KfW Darlehen und KfW Antrag.

Der Gedanke hinter dem KfW Darlehen​

Das Darlehen der KfW funktioniert ähnlich wie ein Baudarlehen: mit einer Kreditsumme, einem Sollzinssatz und einer Tilgung. Verschiedene Laufzeiten sind möglich. Als Sicherheit dient in der Regel eine Grundschuld auf die Immobilie. Die Besonderheit: Das KfW Darlehen leitet die Förderbank über einen Finanzierungspartner an den Kreditnehmer weiter. Sie können sich selbst die Bank oder den Finanzdienstleister aussuchen, über den Sie Ihre Förderung beantragen. Dieses Finanzinstitut zahlt Ihnen später das Förderdarlehen aus und zieht auch die Raten ein.

Vorteile des Förderdarlehens sind:

  • ein günstiger, da geförderter Zinssatz
  • Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
  • zwischen einem und fünf tilgungsfreien Jahren zu Beginn
  • Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe (bis zu 50 % vom Kreditbetrag möglich)

Die KfW Förderung unterscheidet zwischen dem Neubau eines Effizienzhauses oder der Sanierung beziehungsweise dem Kauf einer sanierten Immobilie. Außerdem zählt, welchen Standard, Haus oder Eigentumswohung bei Energieeffizienz, den erneuerbaren Energien und der Nachhaltigkeit erreichen.

  1. Beim Neubau sind Kreditbeträge bis 150.000 € und Tilgungszuschüsse bis 37.500 € erhältlich.
  2. Für die Sanierung können Sie bis 150.000 € KfW Darlehen und bis 75.000 € Tilgungszuschuss bekommen.

Energieeffiziente Immobilien lohnen sich langfristig. Mit einer Invenstition in eine gesunde Bauweise haben Sie noch lange etwas davon. Außerdem wird eine nachhaltige Bauweise gerne von der KfW unterstützt.

Die KfW Förderung und KfW Darlehen beantragen

Grundsätzlich gewährt die KfW die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ sowohl für ein Haus als auch für eine Wohnung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Immobilie zu Wohnzwecken verwendet wird. Dabei ist es irrelevant, ob Sie kaufen, selbst sanieren oder bauen. Es ist auch gleich, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigenheim nutzen oder als Kapitalanlage anschaffen.

Ihre Förderung beantragen Sie entweder als KfW Darlehen oder als einmaligen Zuschuss. Nicht alle Schritte auf dem Weg zu dieser staatlichen Unterstützung sind deckungsgleich.

  1. Von der KfW anerkannten Energieberater engagieren:
    Da sich die Auswirkung verschiedener Maßnahmen von Gebäude zu Gebäude unterscheiden, erwartet die Förderbank, dass ein Experte das Gesamtkonzept berechnet und plant. Sie müssen seine Expertise beim Förderantrag vorlegen. Außerdem begleitet er die Bauausführung bis zum Ende. Tipp: Die Ausgaben für den Energiesachverständigen sind ebenfalls über ein KfW Programm förderfähig.
  2. Keinen Bauauftrag oder Kaufvertrag vor Fördergenehmigung unterschreiben: Wenn Sie bei der KfW eine Förderung beantragen, dürfen Sie erst nach der Zusage mit den Arbeiten beginnen oder sie in Auftrag geben.
  3. Antrag Darlehen: Diesen Förderantrag stellen Sie bei Ihrem gewünschten Finanzierungspartner wie zum Beispiel Ihrer Hausbank. Er leitet die Unterlagen an die KfW weiter, informiert Sie über die Zusage und zahlt später den Kreditbetrag aus.
    Antrag Zuschuss: Über ein Online-Portal der KfW können Sie den Zuschuss als Förderung beantragen.
  4. Start von Neubau oder Sanierung: Sobald Sie eine Zusage für die Förderung in der Hand halten, schließen Sie den Kreditvertrag ab oder weisen über das Online-Portal Ihre Identität nach. Jetzt kann Ihr Bauvorhaben beginnen oder Sie unterschreiben Ihren Kaufvertrag.
  5. Einreichung der „Bestätigung nach Durchführung“: Gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten müssen Sie schließlich nachweisen, dass die angegebenen Maßnahmen korrekt bei Ihrer Immobilie umgesetzt wurden. Im Anschluss erhalten Sie entweder den Kredit oder den Zuschuss ausbezahlt.

Wichtige Information: Beantragen Sie die Förderung für den Kauf eines Objekts, muss der Verkäufer im Kaufvertrag den erreichten Energieeffizienzstandard bestätigen. Außerdem muss er Ihnen die dazugehörigen Unterlagen als Nachweis übergeben.

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