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Die KfW Förderung geht weiter – wie?

Entsetzen machte sich im Januar unter Bauherren breit. Das Wirtschaftsministerium strich plötzlich viele Förderprogramme der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Keine KfW Förderung mehr? Was sollte aus den zahlreichen Anträgen werden, die der KfW bereits vorlagen? Und noch schlimmer: Viele Bauträger und Bauherren hatten bereits Planungen begonnen, aber noch keine Anträge gestellt. Oft war unklar, wie die Finanzierung nun gestemmt werden sollte. Jetzt steht jedoch fest: Es gibt 2022 weitere 9,5 Milliarden an Fördergeldern für das Programm und es kann in leicht veränderter Form fortgesetzt werden.

KfW Förderung – so sieht der Übergang aus

Als Grund für den einstweiligen Förderstopp nannte der Wirtschaftsminister das geplante Ende für die KfW Förderung von Neubauten mit Effizienzhausstandard 55, das für Anfang 2022 vorgesehen war. Zahlreiche Anträge waren bei der KfW für die letzten Monate des Programms eingegangen und hatten den Finanzrahmen gesprengt. Wie sieht die neue Regelung für 2022 aus? Sie unterscheidet sich bei den Programmen für Sanierung und Neubauten.

Eine nachhaltige Bauweise zahlt sich aus. Informieren Sie sich zu unseren Bauprojekten und profitieren Sie selbst von einer KfW Förderung. Mehr zu KfW-Darlehen nachlesen?

1. KfW Förderung bei Sanierung

Zum 22.02.2022 startet die KfW Förderung für Bestandsimmobilien, die energetisch saniert werden, wieder durch. Anträge können wie zuvor bei der Förderbank gestellt werden. Eingeschlossen sind alle in der BEG vorgesehenen Energieeffizienzstandards, sowohl KfW40 als auch KfW 55, KfW 70, KfW 85 und sogar KfW 100. Einzige Voraussetzung ist, dass Kauf-, Liefer- und Leistungsverträge nicht vor Genehmigung des Antrags bei der KfW abgeschlossen wurden. Es sei denn, in den Verträgen wurde eine Vereinbarung getroffen, die in Bezug auf die neu startende BEG eine aufschiebende oder auflösende Klausel enthält. Damit sind auch unsere Wohnprojekte wieder förderfähig, denn wir achten bei der Sanierung von Wohnkomplexen immer darauf, mindestens den Standard eines Energieeffizienzgebäudes KfW 55 zu erreichen. Kaufen Sie bei uns eine kernsanierte Eigentumswohnung, dann stehen Ihnen meist diese staatlichen Fördergelder zu. Gerne informieren wir Sie zu den Details. 

KfW Förderung bei Sanierung – was genau ist das?

Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Sie reicht staatliche Mittel aus, um verschiedene Projekte und Vorhaben zu fördern. Eines dieser Programme ist die BEG. Sie soll Bauherren und Käufer unterstützen, die in energieeffiziente Häuser und Wohnungen investieren. In ihren Statuten sind Mindestanforderungen festgelegt, wie zum Beispiel ein bestimmter Primärenergieverbrauch für ein Standardhaus. Gefördert wird dann etwa eine Sanierung, durch die ein Gebäude um 55 % weniger Primärenergie benötigt als dieses fiktive Standardhaus – in diesem Fall ein Effizienzhaus 55. Die Prozentzahl gibt dem Programm seinen Namen. Folglich schafft ein KfW 40 Gebäude eine Verringerung der Primärenergie um 40 %. Da es bei der Sanierung von Bestandsimmobilien schwieriger ist, die Energieeffizienz zu verbessern, als bei Neubauten, sind die Bedingungen für eine KfW Förderung weniger streng. Es gibt Förderbeträge ab KfW 100 über KfW 55 bis hin zu KfW 40. 

Welche Fördergelder sind beim KfW 55 Bestand erhältlich?

Beim Programm KfW 55 für Bestand haben Sie die Wahl zwischen einem Investitionszuschuss und einem Förderkredit. Welche Summe möglich ist, hängt jeweils von der Höhe der förderfähigen Kosten ab. Entscheiden Sie sich für den reinen Investitionszuschuss, können Sie bis zu 48.000 € erhalten. Diesen Betrag müssen Sie nicht zurückzahlen. Wählen Sie stattdessen den Förderkredit für das Effizienzhaus 55, dann gewährt die KfW ein Darlehen bis zu einer Höhe von 120.000 €. Für diese Summe erhalten Sie einen verbilligten Zinssatz sowie zwischen ein und fünf tilgungsfreie Jahre. Außerdem wartet ein Tilgungszuschuss bis 48.000 € auf Sie. Er führt dazu, dass Sie nur einen Teil des Darlehens zurückbezahlen müssen. Um den Antrag zu stellen, müssen Sie nicht selbst die Sanierung einer Immobilie in die Hand nehmen. Sie können auch ein frisch saniertes Objekt kaufen, für das noch kein Antrag gestellt wurde. Auch dann haben Sie Anrecht auf die Förderung. Wir informieren Sie gerne, mit welchem Förderbetrag Sie beim Kauf einer unserer energieeffizienten Objekte rechnen können. 

2. KfW-Förderungen für Neubau

Obwohl bei der KfW Förderung für die Sanierung bestehender Objekte alles beim Alten blieb, kam es bei der Wiederaufnahme der Förderungen für Neubauten zu Veränderungen. Da bei Neubauten energieeffiziente Maßnahmen viel einfacher umgesetzt werden können, gab es bis Januar 2022 nur für KfW 55 und KfW 40 Häuser Fördergelder. Das Programm KfW 55 sollte sowieso zum 31.01.2021 beendet werden und wurde daher nicht wieder aufgelegt. Es werden nur noch vorhandene Anträge bearbeitet. Das Argument: In der Baubranche ist KfW 55 in der Zwischenzeit Standard. Um klimaneutrale Gebäude zu erstellen, müssten höhere Mindestanforderungen gestellt werden. Deshalb läuft ab 22.02.2022 lediglich das KfW 40 Programm für Neubauten vorläufig weiter. Der Topf für diese Förderung ist gedeckelt und enthält nicht mehr als eine Milliarde Euro. Danach soll Schluss sein. 

Die Aussichten für KfW 55 Förderungen

Energieeffizienz bei Immobilien ist weiterhin wichtig, denn hier liegt ein großes Einsparpotenzial für den CO Ausstoß. Gebäude, die KfW 40 und KfW 55 erfüllen, erreichen eine Energieeffizienzklasse von A und B. Doch deutsche Wohngebäude liegen im Durchschnitt immer noch in der Energieeffizienzklasse E. Jedes fünfte Objekt schafft sogar nur die letzte Klasse H. In diesem Bereich gibt es also noch viel zu tun, sollen die ehrgeizigen Klimaziele erreicht werden. Vorerst sollen deshalb die KfW Förderungen für die Sanierung von Gebäuden „unverändert“ fortgesetzt werden. Für Neubauten gelten die Bedingungen für KfW 40 allerdings nur bis Ende 2022. Im kommenden Jahr plant das verantwortliche Ministerium neue Regelungen aufzulegen und das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ wird ausgearbeitet. Außerdem ist vorgesehen, die Anforderungen für Sanierungen der BEG anzupassen, um noch mehr CO Ausstoß zu reduzieren. 

Energetisch sanierte Wohnprojekte mit staatlicher Förderung

Als Bauträger ist es uns ein Bedürfnis, vielversprechende ältere Bestandsimmobilien einer neuen Aufgabe zuzuführen. Sie sollen Wohnen und Leben von Menschen schöner machen. Es ist schon nachhaltig, vorhandenen Wohnraum auszubauen und zu nutzen. Doch wir gehen noch weiter. Bei der Sanierung achten wir auf hochwertige und ökologische Materialien, die Energieeffizienz und das Gebäudepotenzial. Dadurch erreichen unsere Projekte durchgängig förderfähige KfW Standards. Für Sie ist das die Chance, ein Stück Geschichte im neuen Gewand zu erwerben. Nachhaltig, frisch saniert und mit Fördermitteln des Staates. Sehen Sie sich unser aktuelles Projekt gleich an. 

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